16.05.2012 - Guter Rat
Tipp für Altbaubesitzer: Blei raus!
Ab dem 1. Dezember 2013 gelten in Deutschland neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser. Diese Grenzwerte, die in Zukunft 0,010 Milligramm pro Liter (mg/l) nicht überschreiten dürfen, sind mit den in Privathäusern teilweise noch vorhandenen Bleirohren nicht einzuhalten.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt deshalb allen Altbaubesitzern, ihr Leitungssystem kontrollieren und problematische Abschnitte gegebenenfalls austauschen zu lassen. Die Toleranzschwellen für Blei im Trinkwasser sind in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt worden, weil Forscher immer mehr Erkenntnisse über die Giftigkeit von Blei vor allem für Schwangere und Kinder gesammelt haben.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.
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16.05.2012 - Finanzen
Haus & Grund: Doppelbelastung bei der Grunderwerbsteuer vor Gericht
Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Gegen diese gängige Praxis der Finanzämter ist jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. II R 7/12). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Betroffene Bauherren könnten unter Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur so profitierten Bauherren von einem möglichen positiven Ausgang des Verfahrens und erhielten Steuern erstattet.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück erworben und einige Wochen später mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über die Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen. Das Finanzamt hatte dabei die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück erhoben, sondern ging von einem einheitlichen Vertragswerk aus und unterwarf zusätzlich den Wert der Bauleistung der Grunderwerbsteuer. Nach erfolglosem Einspruch erhob das Ehepaar Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09).
Das Gericht sah in dem Erwerb des Grundstücks und dem späteren Abschluss des Bauerrichtungsvertrages zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Verträge seien an verschiedenen Tagen in verschiedenen Urkunden und darüber hinaus auch von verschiedenen Vertragspartnern über verschiedene Leistungsgegenstände geschlossen worden. Daher falle Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückserwerb an.
Quelle: Haus & Grund Deutschland
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15.05.2012 - Energieeffizienz
Energietipp: Mit LED die Stromkosten senken
LED sind die Glühbirnen der Zukunft. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) kommen in jedem dritten Haushalt mittlerweile LED (Light Emitting Diodes) zum Einsatz. Gegenüber einer herkömmlichen Glühlampe spart eine vergleichbare LED mehr als 80 Prozent Strom ein.
Mit einer Brenndauer von bis zu 15.000 Stunden sind LED sehr langlebig und wahre Energiesparwunder. Sie überstehen problemlos häufiges Ein- und Ausschalten, sind robust und daher auch für den Einsatz im Freien geeignet. Nach dem Einschalten erreichen die Lampen umgehend ihre maximale Helligkeit. Die Lampen sind in der Anschaffung bislang zwar recht teuer, rechnen sich aber durch die großen Einsparungen sehr schnell.
Ein weiterer Vorteil von LED: Diese Lampen enthalten anders als Energiesparlampen keinerlei Quecksilber. Aufgrund ihrer elektronischen Bauteile müssen ausgediente LED-Lampen trotzdem – wie andere elektrische oder elektronische Geräte auch – fachgerecht bei einem kommunalen Wertstoffhof oder über Sammelstellen beim Fachhändler entsorgt werden.
Das Angebot an effizienten Lampen ist in den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. Neben LED können Verbraucher auf energieeffiziente Halogenlampen oder Energiesparlampen zurückgreifen. Der „Kleine Ratgeber für den Lampenkauf“ zeigt auf einen Blick, worauf Verbraucher beim Kauf energieeffizienter Lampen achten sollten und gibt Tipps zur Wahl der passenden Helligkeit und Lichtfarbe.
Mit einem Ratgeber unterstützt die Initiative EnergieEffizienz der dena unter www.stromeffizienz.de Verbraucher bei der richtigen Lampenwahl.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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14.05.2012 - Mieten & Vermieten
Urteil: Kosten für Klingelschilder fallen nicht unter Betriebskosten
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Augsburg, dass die Kosten für die Anbringung neuer oder die Reparatur beschädigter Namensschilder nicht unter die allgemeinen Betriebskosten fallen. Somit können Vermieter die Kosten auch nicht auf ihre Mieter umlegen (AZ 21 C 4988/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter genau dies getan und für das Jahr 2010 die Kosten für Namensschilder in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Dies wollten die Mieter nicht akzeptieren und reichten Klage ein.
Das Amtsgericht Augsburg gab nun aktuell den Mietern recht. Kosten für Klingel- oder Namensschilder sind laut Gericht keine umlagefähigen Kosten und müssen daher von dem Mietparteien nicht übernommen werden.
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11.05.2012 - Baubranche
Bautipp: Auch kleinere Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar
Hauseigentümer können laut Verband Privater Bauherren e.V. bei ihrer Steuererklärung einen Teil der Handwerkerrechnungen geltend machen: Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Rechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro. Vorausgesetzt, es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde.
Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind allerdings Materialkosten. Weitaus lohnender kann es aber sein, die Kosten - und damit auch die Rechnungen - von Beginn an niedrig zu halten.
Vorsichtig sein sollten Hausbesitzer bei kleineren Aufträgen, Reparaturen oder Gartenpflege. Viele Firmen möchten hier auf Stundenlohnbasis arbeiten und bieten den Hausbesitzern oft auch an, die Materialien für sie einzukaufen und sich dann die Auslagen vom Auftraggeber erstatten zu lassen. Der VPB warnt davor, solche Angebote unbesehen anzunehmen, denn oftmals stimmen ursprüngliches Angebot und Abrechnung nicht überein.
Einen umfassenden Ratgeber zum Thema "Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen" finden Interessierte unter www.vpb.de.
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